Classic | News

31.07.2026

Anpassung der HKBV Classic Durchführungsbestimmungen 2026/2027

Der DKBC hat uns darauf hingewiesen, dass die Regelungen der DKBC Sportordnung Teil A bei der Erstellung unserer Durchführungsbestimmung zu beachten sind.

Dies betrifft den § 14 Absatz 9 der HKBV Classic Dfb

Abs. 9. Gastspielrecht für Frauen:

a) Spielerinnen wird das Recht eingeräumt, als Gastspielerinnen in einer Frauenmannschaft eines anderen Vereins bzw. Clubs am Ligenbetrieb teilzunehmen.

b) Voraussetzung ist, dass der eigene Stammverein keine Möglichkeit hat, eine Frauenmannschaft zum Spielbetrieb zu melden.

c) Das Erstspielrecht verbleibt uneingeschränkt beim Stammverein.

Die Einführung des Gastspielrechts für Frauen tritt erst mit der entsprechenden technischen Realisierung der Mitgliederverwaltung bzw. Sportwinner in Kraft.

Dieser steht im Wiederspruch zur DKBC Sportordnung A. Dort ist folgendes festgelegt:

A 1 Zuständigkeit 

Die Bestimmungen des Teil A dürfen ausschließlich von der Classic-Konferenz genehmigt werden. Landesverbände und Organe haben kein Recht, diese Bestimmungen, die Grundlage für den Sportbetrieb im DKBC sind, abweichend anzuwenden oder zu beschließen.

Die Landesverbände haben das Recht zu den Inhalten des Teil B in ihrem Bereich zusätzliche Bestimmungen zu erlassen, die der Sportordnung nicht widersprechen dürfen. 

Iin der DKBC Sportordnung Teil A ist nur ein Gastspielrecht im Bereich der Senioren Vereinsmannschaften und der Jugendmannschaften geregelt.

Ein Gastspielrecht auf Klubebene wird nicht geregelt und ist somit unzulässig.

Aus diesem Grund wird der § 14 Absatz 9 Gastspielrecht für Frauen in den HKBV Classic Durchführungsbestimmungen 2026/2027 nicht angewendet und in der nächsten Überarbeitung entfernt.

von Peter Kilian /md